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Kameraüberwachung in der Berliner U-Bahn nutzlos PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 10 Oktober 2007

Nur wenn der Erfolg der Kameraüberwachung in der Berliner U-Bahn auch durch wissenschaftliche Studien belegt werden könne, solle der Pilotversuch auf weitere Linien ausgeweitet werden, so die gesetzliche Vorgabe. Nachdem die begleitende Studie nun die Nutzlosigkeit der Kameras belegt hatte, sollte sie zunächst unter Verschluss gehalten werden. Stattdessen behauptete die BVG wider besseres Wissen, der Erfolg sei da, das Projekt müsse ausgeweitet werden. Die Humanistische Union widerspricht.

Ironischerweise beauftragten die Berliner Verkehrsbetriebe selbst Wissenschaftler aus dem Büro für angewandte Statistik in Berlin mit der Evaluierung des Pilotprojektes, bei dem drei Linien der Berliner U-Bahn mit Überwachungskameras ausgestattet wurden. Die Überwachung und ihr Nutzen wurde untersucht, ein Zwischenbericht wurde angefertigt und der BVG vorgelegt, woraufhin diese kurzerhand den Forschungsauftrag kündigte: es kamen offenbar nicht die gewünschten Ergebnisse heraus.

Denn was tatsächlich nach der Installation der Kameras passierte, dürfte manchem Überwachungsfanatiker sauer aufstoßen. Dass öffentliche Bereiche "zu Ihrem Schutz videoüberwacht" sind, dürfen Bürger regelmäßig auf den einschlägigen Hinweisschildern lesen, im Fall der Berliner U-Bahn gilt offenbar das Gegenteil: im Bereich der drei untersuchten U-Bahn-Linien stieg die Anzahl der registrierten Straftaten im Untersuchungszeitraum leicht an. Geringen Erkennungsquoten und hohem Zeitaufwand bei der Sichtung des Videomaterials steht kaum praktisch messbarer Nutzen gegenüber. Das ernüchternde Fazit der Studie:

"Die gegenwärtige Nutzung rechtfertigt die 24-Stunden-Videoaufzeichnung hinsichtlich bestimmter Delikte wie Angriffe auf Mitarbeiter oder Raub, hinsichtlich Sachbeschädigung oder Taschendiebstahl bislang nicht. Auch ist in Bezug auf die Gesamtheit der gemeldeten Vorfälle bei der gegenwärtigen Nutzung des Instruments keine erhebliche Verbesserung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten."

Wenig Begeisterung bei den Überwachern, die aus diesem Grund eine weitere Zusammenarbeit mit den Forschern aufkündigte. BVG-Vorstandsvorsitzende Thomas Necker kommentierte den Schritt damit, dass

"...eine Verbesserung der objektiven Sicherheit für unsere Fahrgäste bei derzeit festzustellenden steigenden Kriminalitätszahlen im Bereich des ÖPNV in Berlin mit dieser Art der Evaluation nicht nachgewiesen werden kann."

Der klassische Fall: wenn einem die Ergebnisse nicht gefallen, muss anders untersucht werden - bis das Gewünschte herauskommt. Und das Unerwünschte wird unter den Teppich gekehrt - was jedoch auf Widerstand stieß. Die HU dazu:

"Angesichts dieses offenen Widerspruchs - Kündigung des Evaluationsauftragen wg. Unwirksamkeit und dennoch voller Erfolg des Pilotprojektes - beantragte die Humanistische Union Berlin Akteneinsicht in den Bericht. Nachdem sich die BVG zunächst strikt weigerte, die Studie auch nur auszugsweise zu veröffentlichen, sah sich das Unternehmen schließlich doch gezwungen, die Ergebnisse des Pilotprojektes zu veröffentlichen."

Die Studienergebnisse sind auch im Volltext auf der Webseite der HU einzusehen (PDF).

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