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| Mordfall Templin: Sven P. darf auf Verringerung seiner Strafe hoffen |
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| Montag, 08 Februar 2010 | |
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Neuruppin- Auf Nachfrage bestätigte die Gerichtssprecherin des Landgerichtes Neuruppin, Iris le Claire, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zu den Revisionsanträgen der rechtsextremistischen Templiner Mörder von Bernd K., Sven P. und Christian W. bekannt gegeben hat. Mit Beschluss vom 14.01.2010 hat der Bundesgerichtshof die Revision von Christian W. verworfen und bei Sven P. das Urteil über die Höhe der gegen ihn verhängten Jugendstrafe aufgehoben.
Weiter: http://inforiot.de/content/mordfall-templin-sven-p-darf-auf-verringerung-seiner-strafe-hoffen Kommentare (0)
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