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Nazis dürfen durch die Stadt marschieren PDF Drucken E-Mail
Montag, 08 Februar 2010

Die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 13. Februar verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht. Das Rathaus hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Dresden eine Schlappe erlitten. Die Richter der sechsten Kammer entschieden, dass die Rechtsextremen am 13.Februar in Dresden marschieren dürfen. Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen Rechtsmittel einzulegen: „Wir werden unsere Beschwerde ausführlich begründen.“ Alexander Schneider

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